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Stanek Raidl Konlechner Rechtsanwälte.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Belangen des Wirtschafts-, Immobilien-, Unternehmens-, Stiftungs- und Prozessrechts. Dabei legen wir besonderen Wert auf persönliche und kontinuierliche Betreuung.

Schwerpunkte.


Wir beraten unsere Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen; von der Gründung von Gesellschaften, über Umstrukturierungen bis zur Liquidation. Zu unseren Klienten zählen sowohl Konzerne als auch kleine und mittlere Unternehmen.

Wir unterstützen unsere Klienten hierbei bereits bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform sowie bei der individuellen Strukturierung und Organisation der verschiedenen Gesellschaften, z.B. durch Geschäftsordnungen und Syndikatsverträge. Zu unserer umfassenden Betreuung zählt auch die Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen.

Sofern es einmal zu Gesellschafterstreitigkeiten kommen sollte, vertreten wir unsere Mandanten mit unserem umfassenden gesellschaftsrechtlichen und zivilprozessualen Knowhow.


Aufgrund unseres umfangreichen Knowhows als Immobilienrechtsexperten beraten und vertreten wir sowohl Bauträger, Architekten, Immobilienverwaltungen und Immobilienverwertungsgesellschaften, als auch sonstige Unternehmen und Private in allen Phasen von Immobilienprojekten; beginnend mit der Projektentwicklung über den Abschluss von Verträgen mit Professionisten, bis zur Kaufvertragserstellung und Wohnungseigentumsbegründung.

Unsere Partner verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertragserrichtung, wobei wir die Vertragsinhalte individuell mit unseren Klienten abstimmen. Wir vertreten und unterstützen unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen und stellen sicher, dass deren Interessen optimal gewahrt werden. Wir prüfen auch Vertragsentwürfe und zeigen Konfliktpotentiale und Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Wir beraten auch im Zusammenhang mit allen Aspekten des Wohnungseigentumsrechts und gestalten und erstellen maßgeschneiderte Wohnungseigentumsverträge. In allfälligen Streitigkeiten zwischen Miteigentümern vertreten wir ebenso die Interessen unserer Mandanten wie in Miteigentümerversammlungen.


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Mietrechts. Zu unseren Klienten zählen sowohl Immobilienentwicklungs- und verwertungsgesellschaften, Hausverwaltungen, gewerbliche Vermieter, als auch sonstige Unternehmen und Privatpersonen, die Immobilien mieten oder vermieten.

Die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, als auch die Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen vor Gerichten und Schlichtungsstelle führen wir laufend für unsere Klienten durch.

Das österreichische Mietrecht stellt aufgrund seiner Komplexität eine Herausforderung für Mieter und Vermieter gleichermaßen dar. Insofern ziehen uns unsere Klienten frühzeitig bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten bei, um sämtliche Fragstellungen vor Vertragsabschluss abzuklären. Aufgrund unserer Kompetenz im Liegenschaftsrecht können wir unsere Mandanten bereits beim Erwerb von Liegenschaften auch in mietrechtlicher Hinsicht umfassend betreuen.


Wir erstellen und überprüfen für unsere Mandanten Arbeitsverträge und lösen für diese laufend arbeitsrechtliche Fragestellungen. Zudem besitzen wir umfangreiche Erfahrungen in der Führung von Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren sowie bei Kündigungsentschädigungsverfahren. Des weiteren beraten wir unsere Klienten im Falle der beabsichtigten Gründung von (europäischen) Betriebsräten als auch bei der Errichtung von Betriebsvereinbarungen.

Unserer Kanzlei vertritt und berät im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und allfälligen Disziplinarverfahren.


Unser Ziel ist es, die Ansprüche unserer Mandanten rasch und daher ohne Gerichtsverfahren durchzusetzen. Sollte ein Gerichtsverfahren aber zur Rechtsdurchsetzung unvermeidlich sein, vertreten wir unsere Mandanten und deren Ansprüche von der Klagseinbringung bis zur Vollstreckung des Urteils mit unserer ganzen Stärke. Mit der gleichen Vehemenz wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen unsere Klienten ab.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere auch bei allen Schadens- und Gewährleistungsfällen. Hierbei vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Klienten bei berufsrechtlichen Disziplinarverfahren


Standardverträge können zumeist die Vorstellungen und Vorgaben unserer Klienten nicht verwirklichen. Aufgrund unserer umfassenden Kompetenz im Wirtschafts-, Immobilien- und Unternehmensrecht bieten wir unseren Mandanten daher die Gestaltung und Erstellung von Verträgen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen, um so maßgeschneiderte vertragliche Lösungen zu erreichen. Wir errichten laufend Verträge in allen Bereichen des Wirtschafts-, Immobilien- und Unternehmensrechts (z.B. Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Joint Venture Verträge, Unternehmenskauf- und Anteilskaufverträge, Unternehmenspachtverträge, Mietverträge, Liegenschaftsverträge, Generalunternehmerverträge, Architektenverträge, sonstige Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc.).

Wir beraten und vertreten unsere Klienten hierbei bei der Erstellung der Vereinbarungen, als auch bei den Vertragsverhandlungen. Für unsere Mandanten beurteilen wir auch bestehende Verträge und setzen nötigenfalls ihre vertraglichen Ansprüche vor Gerichten oder Schiedsgerichten durch.


Wir beraten unsere Klienten im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums sowie dem Schutz der wirtschaftlichen Leistung. Nationale wie internationale Markenanmeldungen gehören ebenso zu unseren Kompetenzen, wie die Erstellung von Urheberlizenzverträgen oder das Musterrecht.

Mit unserem Knowhow unterstützen wir unsere Klienten ihre Ideen so umzusetzen, dass sie in weitere Folge gewerblichen Rechtschutz genießen.

Wir vertreten unsere Mandanten bei Abmahnungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtschutz, vor allem auch bei unlauterem Wettbewerb.


Wir beraten und vertreten Ärzte sowohl bei der Übernahme von Ordinationen und Kassenverträgen als auch in ihren berufsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Disziplinarrecht. Zudem unterstützen wir unsere Klienten bei der Gründung von Gruppenpraxen sowie beim Gesellschafterwechsel und können hierbei aufgrund unserer Erfahrung individuelle Lösungen anbieten.

Wir berücksichtigen hierbei die ärzterechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben und Regelungen. So ermöglichen wir unseren Mandanten in diesem Rahmen die bestmögliche Umsetzung ihrer Interessen.

Auch bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Krankenanstalten, insbesondere selbständige Ambulatorien, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.


Die Errichtung einer Privatstiftung soll immer nur aufgrund einer eingehenden Beurteilung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles erfolgen. Sofern eine solche Beurteilung die Zweckmäßigkeit der Gründung einer Privatstiftung ergibt, errichten wir für unsere Mandanten Stiftungen und allenfalls in diesem Zusammenhang des weiteren erforderliche Vereinbarungen.

Zudem beraten und vertreten wir Stifter, Stiftungsvorstände, Beiräte und Begünstigte in allen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten.


Wir beraten unsere Klienten bei der Nachfolgeplanung im Privaten- als auch im Unternehmensbereich. Den Vorstellungen unserer Mandanten und deren Familien- und Vermögenssituation entsprechend erarbeiten wir gemeinsam die optimale Struktur für die Nachfolge. Neben der formgerechte Erstellung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen unterstützen wir durch allfällige weitere Maßnahmen im Interesse unserer Klienten bei Vorbereitung des Erbfalles. Ebenso beraten und vertreten wir im Verlassenschaftsverfahren.


Unsere Kanzlei vertritt die Interessen sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen von der Überprüfung eines Versicherungsanbotes oder einer Polizze bis hin zur (gerichtlichen) Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund eines bestehenden Versicherungsvertrages.


Aufgrund unserer hohen Spezialisierung können wir unsere Mandanten im Bereich der neuen Medien und der Telekommunikation umfassend beraten. So unterstützen wir unsere Klienten unter anderem bei der rechtlich einwandfreien Website-Gestaltung sowie in E-Commerce und Internet-Werbung, als auch bei der Erstellung und Überprüfung von Softwarelizenzverträgen. Im Hinblick auf die Vielzahl der sich laufend ändernden Bestimmungen stehen wir unseren Mandanten immer beratend zur Seite.


Unsere Kanzlei berät Gemeinden in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Dabei legen wir größten Wert auf praxisnahe Lösungen, die für Gemeinden wie auch für Gemeindebürger gleichermaßen von Nutzen sind.


„Wer etwas verändern will, muss zu reden beginnen.“

Als Mediatoren stehen wir als neutrale Personen zwischen Ihnen und Ihrem Konfliktpartner sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich. Im direkten Gespräch erarbeiten wir miteinander Ihre individuelle Konfliktlösung.



Wir beraten unsere Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen; von der Gründung von Gesellschaften, über Umstrukturierungen bis zur Liquidation. Zu unseren Klienten zählen sowohl Konzerne als auch kleine und mittlere Unternehmen.

Wir unterstützen unsere Klienten hierbei bereits bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform sowie bei der individuellen Strukturierung und Organisation der verschiedenen Gesellschaften, z.B. durch Geschäftsordnungen und Syndikatsverträge. Zu unserer umfassenden Betreuung zählt auch die Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen.

Sofern es einmal zu Gesellschafterstreitigkeiten kommen sollte, vertreten wir unsere Mandanten mit unserem umfassenden gesellschaftsrechtlichen und zivilprozessualen Knowhow.



Aufgrund unseres umfangreichen Knowhows als Immobilienrechtsexperten beraten und vertreten wir sowohl Bauträger, Architekten, Immobilienverwaltungen und Immobilienverwertungsgesellschaften, als auch sonstige Unternehmen und Private in allen Phasen von Immobilienprojekten; beginnend mit der Projektentwicklung über den Abschluss von Verträgen mit Professionisten, bis zur Kaufvertragserstellung und Wohnungseigentumsbegründung.

Unsere Partner verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertragserrichtung, wobei wir die Vertragsinhalte individuell mit unseren Klienten abstimmen. Wir vertreten und unterstützen unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen und stellen sicher, dass deren Interessen optimal gewahrt werden. Wir prüfen auch Vertragsentwürfe und zeigen Konfliktpotentiale und Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Wir beraten auch im Zusammenhang mit allen Aspekten des Wohnungseigentumsrechts und gestalten und erstellen maßgeschneiderte Wohnungseigentumsverträge. In allfälligen Streitigkeiten zwischen Miteigentümern vertreten wir ebenso die Interessen unserer Mandanten wie in Miteigentümerversammlungen.



Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Mietrechts. Zu unseren Klienten zählen sowohl Immobilienentwicklungs- und verwertungsgesellschaften, Hausverwaltungen, gewerbliche Vermieter, als auch sonstige Unternehmen und Privatpersonen, die Immobilien mieten oder vermieten.

Die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, als auch die Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen vor Gerichten und Schlichtungsstelle führen wir laufend für unsere Klienten durch.

Das österreichische Mietrecht stellt aufgrund seiner Komplexität eine Herausforderung für Mieter und Vermieter gleichermaßen dar. Insofern ziehen uns unsere Klienten frühzeitig bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten bei, um sämtliche Fragstellungen vor Vertragsabschluss abzuklären. Aufgrund unserer Kompetenz im Liegenschaftsrecht können wir unsere Mandanten bereits beim Erwerb von Liegenschaften auch in mietrechtlicher Hinsicht umfassend betreuen.



Wir erstellen und überprüfen für unsere Mandanten Arbeitsverträge und lösen für diese laufend arbeitsrechtliche Fragestellungen. Zudem besitzen wir umfangreiche Erfahrungen in der Führung von Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren sowie bei Kündigungsentschädigungsverfahren. Des weiteren beraten wir unsere Klienten im Falle der beabsichtigten Gründung von (europäischen) Betriebsräten als auch bei der Errichtung von Betriebsvereinbarungen.

Unserer Kanzlei vertritt und berät im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und allfälligen Disziplinarverfahren.



Unser Ziel ist es, die Ansprüche unserer Mandanten rasch und daher ohne Gerichtsverfahren durchzusetzen. Sollte ein Gerichtsverfahren aber zur Rechtsdurchsetzung unvermeidlich sein, vertreten wir unsere Mandanten und deren Ansprüche von der Klagseinbringung bis zur Vollstreckung des Urteils mit unserer ganzen Stärke. Mit der gleichen Vehemenz wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen unsere Klienten ab.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere auch bei allen Schadens- und Gewährleistungsfällen. Hierbei vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Klienten bei berufsrechtlichen Disziplinarverfahren



Standardverträge können zumeist die Vorstellungen und Vorgaben unserer Klienten nicht verwirklichen. Aufgrund unserer umfassenden Kompetenz im Wirtschafts-, Immobilien- und Unternehmensrecht bieten wir unseren Mandanten daher die Gestaltung und Erstellung von Verträgen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen, um so maßgeschneiderte vertragliche Lösungen zu erreichen. Wir errichten laufend Verträge in allen Bereichen des Wirtschafts-, Immobilien- und Unternehmensrechts (z.B. Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Joint Venture Verträge, Unternehmenskauf- und Anteilskaufverträge, Unternehmenspachtverträge, Mietverträge, Liegenschaftsverträge, Generalunternehmerverträge, Architektenverträge, sonstige Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc.).

Wir beraten und vertreten unsere Klienten hierbei bei der Erstellung der Vereinbarungen, als auch bei den Vertragsverhandlungen. Für unsere Mandanten beurteilen wir auch bestehende Verträge und setzen nötigenfalls ihre vertraglichen Ansprüche vor Gerichten oder Schiedsgerichten durch.



Wir beraten unsere Klienten im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums sowie dem Schutz der wirtschaftlichen Leistung. Nationale wie internationale Markenanmeldungen gehören ebenso zu unseren Kompetenzen, wie die Erstellung von Urheberlizenzverträgen oder das Musterrecht.

Mit unserem Knowhow unterstützen wir unsere Klienten ihre Ideen so umzusetzen, dass sie in weitere Folge gewerblichen Rechtschutz genießen.

Wir vertreten unsere Mandanten bei Abmahnungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtschutz, vor allem auch bei unlauterem Wettbewerb.



Wir beraten und vertreten Ärzte sowohl bei der Übernahme von Ordinationen und Kassenverträgen als auch in ihren berufsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Disziplinarrecht. Zudem unterstützen wir unsere Klienten bei der Gründung von Gruppenpraxen sowie beim Gesellschafterwechsel und können hierbei aufgrund unserer Erfahrung individuelle Lösungen anbieten.

Wir berücksichtigen hierbei die ärzterechtlichen und kassenrechtlichen Vorgaben und Regelungen. So ermöglichen wir unseren Mandanten in diesem Rahmen die bestmögliche Umsetzung ihrer Interessen.

Auch bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Krankenanstalten, insbesondere selbständige Ambulatorien, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.



Die Errichtung einer Privatstiftung soll immer nur aufgrund einer eingehenden Beurteilung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles erfolgen. Sofern eine solche Beurteilung die Zweckmäßigkeit der Gründung einer Privatstiftung ergibt, errichten wir für unsere Mandanten Stiftungen und allenfalls in diesem Zusammenhang des weiteren erforderliche Vereinbarungen.

Zudem beraten und vertreten wir Stifter, Stiftungsvorstände, Beiräte und Begünstigte in allen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten.



Wir beraten unsere Klienten bei der Nachfolgeplanung im Privaten- als auch im Unternehmensbereich. Den Vorstellungen unserer Mandanten und deren Familien- und Vermögenssituation entsprechend erarbeiten wir gemeinsam die optimale Struktur für die Nachfolge. Neben der formgerechte Erstellung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen unterstützen wir durch allfällige weitere Maßnahmen im Interesse unserer Klienten bei Vorbereitung des Erbfalles. Ebenso beraten und vertreten wir im Verlassenschaftsverfahren.



Unsere Kanzlei vertritt die Interessen sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen von der Überprüfung eines Versicherungsanbotes oder einer Polizze bis hin zur (gerichtlichen) Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund eines bestehenden Versicherungsvertrages.



Aufgrund unserer hohen Spezialisierung können wir unsere Mandanten im Bereich der neuen Medien und der Telekommunikation umfassend beraten. So unterstützen wir unsere Klienten unter anderem bei der rechtlich einwandfreien Website-Gestaltung sowie in E-Commerce und Internet-Werbung, als auch bei der Erstellung und Überprüfung von Softwarelizenzverträgen. Im Hinblick auf die Vielzahl der sich laufend ändernden Bestimmungen stehen wir unseren Mandanten immer beratend zur Seite.



Unsere Kanzlei berät Gemeinden in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Dabei legen wir größten Wert auf praxisnahe Lösungen, die für Gemeinden wie auch für Gemeindebürger gleichermaßen von Nutzen sind.



Als Mediatoren stehen wir als neutrale Personen zwischen Ihnen und Ihrem Konfliktpartner sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich. Im direkten Gespräch erarbeiten wir miteinander Ihre individuelle Konfliktlösung.

PARTNER.

Wir entwickeln die für Sie besten Lösungen und setzen diese in Ihrem Interesse um. Wir verfügen über spezialisiertes Wissen und umfangreiche Erfahrungen. So können wir Sie auch bei komplexen Sachverhalten als Team auf höchstem Niveau beraten und vertreten. Direkt. Persönlich. Stark.

Mag. Manuela Stanek

Mag. Manuela Stanek

RECHTSANWÄLTIN UND EINGETRAGENE MEDIATORIN

Vor der Gründung der Kanzlei StarkRecht. selbständige Rechtsanwältin bei Northcote.

Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Mag. Christian Raidl

Mag. Christian Raidl

RECHTSANWALT UND MEDIATOR

Vor der Gründung der Kanzlei StarkRecht. von 2007 bis 2014 Partner bei Schleinzer & Partner Rechtsanwälte

Fremdsprachen: Englisch

Mag. Dominik Konlechner

Mag. Dominik Konlechner

RECHTSANWALT

Vor der Gründung der Kanzlei StarkRecht. Partner bei JMKS Rechtsanwälte

Fremdsprachen: Englisch